Zweckökonomie
Dem Gedenken Walther von Holzhausens gewidmet von Stefan
Schneider (Nachdruck aus Schach-Expreß 1948)
Wir beginnen heute mit dem Erstabdruck einer hochbedeutsamen problemtheoretischen
Arbeit Stefan Schneiders, für deren Überlassung wir unserem geschätzten Mitarbeiter
besonders dankbar sind. Seine klaren und überzeugenden Ausführungen dürften das rege
Interesse des neudeutschen Sachverständigen finden, aber auch dem Fernerstehenden eine
Fülle neuer Erkenntnisse und Anregungen vermitteln.
Als vor zwanzig Jahren Holzhausens inzwischen klassisch gewordene Abhandlung
"Logik und Zweckreinheit im neudeutschen Schachproblem" erschien, wurde diesem
bedeutenden Werk lebhafte, ja begeisterte Anerkennung zuteil. Die darin erhobene Forderung
nach "relativer Zweckreinheit" bei den direkten Manövern wirkte vielerorts
geradezu als befreiende Tat. Denn dieses neue Prinzip beseitigte mit einem Schlage alle
Unsicherheiten, die in der Zweckreinheitsfrage allmählich entstanden und immer fühlbarer
geworden waren. Es kann daher nicht wundernehmen, dass Holzhausens Ansichten sich rasch
durchsetzten und im Verlauf weniger Jahre neudeutsches Allgemeingut wurden.
Ein Wermutstropfen mischte sich freilich in den Freudenbecher: Für die indirekten
Manöver galt nach wie vor die absolute Zweckreinheit, und somit war ein Dualismus
entstanden, der zwar unvermeidlich schien, aber fraglos einen Schönheitsfehler bedeutete.
Holzhausen selbst war es, der an der absoluten Zweckreinheit bei den indirekten
Manövern festhielt. Darin ist wohl einer der Hauptgründe dafür zu suchen, dass eine
gleichsam in der Luft liegende Entwicklung unterblieb, nämlich die Anwendung der Lehre
von der relativen Zweckreinheit auch auf die indirekten Manöver und damit die
Wiederherstellung der verlorenen geistigen Einheit auf höherer Ebene. Im folgenden soll
nachgewiesen werden, dass das Prinzip Holzhausens tatsächlich allgemeingültig ist, und
dass ihm daher universelle Bedeutung zukommt für die Gestaltung logischer Probleme
schlechthin. Zunächst sei im Interesse des mit der Materie weniger gut Vertrauten der
Begriff der relativen Zweckreinheit erläutert. Die Frage nach den Zwecken eines Manövers
bedeutet
Die Frage nach den Zwecken eines Manövers bedeutet ein Forschen nach seinen Gründen.
Warum aber interessieren die Gründe, aus denen ein Manöver geschieht? Weil, so führt
Holzhausen aus, der Menschengeist zweifellos eine größere Befriedigung empfindet, wenn
ein Entschluß von einem einzigen Motiv diktiert wird, als wenn eine Mehrheit von Motiven
zu dem gleichen Ergebnis fuhrt. Falls schon allein der Grund A genügt, um meinen
Entschluß zu bestimmen, dann brauche ich keine Bestärkung durch den hinzutretenden Grund
B. Das Doppelmotiv ist überflüssig, ja geradezu unökonomisch. Und Holzhausen fügt
hinzu: Erich Brunner war der Erste, der den Zusammenhang der Zweckreinheit klar erkannt und
ausgesprochen hat.
Nun darf aber dieses Verdammungsurteil gegen das unokönomische Doppelmotiv von den
Anhängern der absoluten Zweckreinheit nicht etwa als Bestätigung ihrer Doktrin gewertet
werden. Denn Holzhausen spricht es ja indirekt aus: Ein Doppelmotiv widerstreitet dem
Ökonomiegesetz nur dann, wenn schon eines der Motive allein zur Bestimmung des
betreffenden Entschlusses ausreicht.
Jedoch ist dieser Sachverhalt weder draußen in der großen Welt, noch im engen Raum
des Schachproblems als die Regel anzusehen. Nein, sehr oft wird ein Entschluß erst durch
zwei oder mehr Motive seine endgültige Gestalt gewinnen, und dann bestimmt ihn also weder
Grund A noch der Grund B allein, sondern erst das Zusammenwirken von A und B. Unter diesen
Umständen ist natürlich keiner der Gründe entbehrlich oder überflüssig, und daher
kann auch von einem Verstoß gegen das Ökonomiegesetz keine Rede sein.
Die Bedeutung dieser entscheidenden Tatsache wurde von Holzhausen klar erkannt. Das
Ökonomiegesetz so folgerte er, verlangt also keineswegs, dass für ein Manöver nur ein
einziger Grund vorliege. Wohl aber verlangt es, dass bei Vorhandensein mehrerer Gründe
jeder Einzelne zur Bestimmung des Manövers nötig sei. Diesen Satz, der die ganze Frage
der Zweckreinheit umreißt und zugleich löst, wollen wir das "Grundgesetz
Holzhausens" nennen. Um es nicht falsch anzuwenden, ist folgende Erkenntnis nötig:
Jedes logische Problem entsteht aus der Keimzelle eines "Urplanes", der
zunächst an irgendwelchen Hindernissen scheitert (Probespiel!). Durch diesen Misserfolg
belehrt, gelangt der Löser zu dem Entschluss, den Urplan durch zweckmäßige Vorbereitung
oder Abwandlung brauchbar zu machen. Und nur die Motive, die zu diesem Entschluss führen,
unterliegen dem Ökonomiegesetz nicht aber die Motive des Urplanes selbst!
I Walther von Holzhausen
Deutsches
Wochenschach 28/9/1913 |
So besteht in unserer Nr. I der Urplan in folgendem: 1. D räumt die
Läuferlinie c1-f4; 2. Lc1-f4 3. D setzt auf der a-Linie matt. Wenn wir uns nun vornehmen,
die Zweckreinheit des Manövers 1. De1 zu prüfen, so dürfen wir nicht den Fehler
begehen, den ersten Zweck die Räumung in unsere Betrachtung einzubeziehen.
Denn als Element des Urplans unterliegt das Räumungsmotiv nicht dem Ökonomiegesetz.
Immerhin sind dem Zuge 1. De1 auch dann noch zwei Motive beizumessen: Er nimmt die zum
Mattgeben allein tauglichen Felder a1 und e8 unter Kontrolle. Aber in dieser doppelten
Begründung ist kein Mangel zu erblicken, weil beide Motive, dem Grundgesetz Holzhausens
entsprechend, zur Bestimmung des Manövers nötig sind. Dies wird offenbar, wenn der
Löser mit Zügen auszukommen versucht, die nur einem der beiden Motive gerecht werden.
Spielt er nämlich 1. Dd1? So kann er nach 1. ... Kb8! 2. Lf4+ Kc8 "oben" nicht
matt setzen. Und zieht er 1. De2? So gibt es nach 1. ... b4! 2. Lf4 b3! "unten"
kein Matt. Diese Probespiele beweisen, dass das Manöver 1. De1 nicht schon durch das eine
oder andere Motiv allein bestimmt, sondern durch das Zusammenwirken beider. Damit ist
trotz der zweifachen Begründung des Schlüssels dem Ökonomiegesetz Genüge getan. Der
Zug 1. De1 ist den beiden Probezügen jeweils nur um ein einziges Wertmoment überlegen.
Diese Eigenschaft ist es, die Holzhausen als "relative Zweckreinheit"
bezeichnet.
Offenbar sind es die Probespiele, die uns anzeigen, ob ein Verstoß gegen das
Ökonomiegesetz vorliegt oder nicht. Wenn wir z.B. in Nr. I auf d3 und f2 weiße Bauern
und auf f3 einen schwarzen hinzufügen, haben wir damit nicht nur die wunderbare Stellung
zerstört, sondern auch der Zweckreinheit den Garaus gemacht. Das Probespiel 1. De2? Geht
jetzt nicht mehr an. Daher wird die Einleitung schon durch die Notwendigkeit bestimmt das
Feld e8 ins Auge zu fassen. Das andere Motiv die Beherrschung von a1 wirkt
also bei der Wahl des Schlüssels nicht mehr mit, es ist überflüssig geworden. Mit
diesem Verstoß gegen das Ökonomiegesetz hat aber der Schlüssel die Gloriole der
relativen Zweckreinheit eingebüßt, und das äußere Zeichen hierfür ist eben das Fehlen
des Probespiels.
II. E Schütte
Die Schwalbe 1933 |
In Nr. II ist der allgemeine Plan besonders klar
erkennbar; er lautet 1. Räumender Turmzug 2. Lc6 3. Sb7# Die räumende Wirkung des
Schlüssels ist demnach ein bei der Zweckprüfung nicht interessierender Bestandteil des
Urplans. Aber auch nach diesem Abstrich hat der Zug 1. Td2 immer noch ein doppeltes Ziel,
indem er nämlich bei 1. ... c2 2. Lc6 c1=D 3. Sb7 das Schachgebot der neuen Dame
verhindert und andererseits bei 1. ... Kb5 2. Lc6+ Kc5 3. d4 den mattierenden Bauern
stützt. Auch hier wird jedoch durch die beiden einschlägigen Probespiele 1. Tc2? Kb5 2.
Lc6+ Kc5 3. d4+ Kxd4! Und 1. Tg4? c2 2. Lc6 c1=D+ bewiesen, dass das Abschirmen des
schwarzen Bauern oder das Bewachen des Königsfluchtfeldes allein nicht genügt. Wieder
ist es also erst das Zusammenwirken beider Motive, das die Einleitung bestimmt und sie als
relativ zweckrein ausweist. Damit ist das Wesentliche über die relative Zweckreinheit
gesagt. Im nächsten Heft wenden wir und den indirekten Manövern zu.
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